Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abberufung; Verwalter; werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; Besitzeinräumung; Rechtsschutzbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 163
- NZM 1998, 517
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
a) Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG, NJW-RR 1999, 1390 f; ZWE 2000, 77; NJW-RR 2000, 676, 677 f; OLG Karlsruhe, NZM 1998, 768, 769; OLG Köln, NZM 1998, 960; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 163, 164; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 522, 523;… Bärmann/Pick/ Merle, aaO, § 26 Rdn. 152;… Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 392 m.w.N.;… Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 33).Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ohne die Durchführung einer Eigentümerversammlung die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Frage gestellt oder sonstige Gründe eine alsbaldige Einberufung einer Versammlung erforderlich machen (…vgl. BayObLG, aaO; OLG Düsseldorf, WE 1998, 486, 487; NJW-RR 1999, 163, 164).
- BGH, 11.12.2015 - V ZR 80/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer Stellung als werdender …
Als ausreichend ist es aber auch angesehen worden, dass der Erwerber die Wohnung durch eigenen Bezug oder willentliche Nutzungsüberlassung an dritte Personen tatsächlich in Besitz nimmt; es komme weder auf die Abnahme in der vertraglich vorgesehenen Form (so BayObLGZ 2003, 182, 186) noch auf die Einhaltung der vertraglichen Voraussetzungen für die tatsächlich erfolgte Besitzeinräumung an (so OLG Düsseldorf, NZM 1998, 517).Ist die Übergabe erfolgt, ist es unerheblich, ob die vertraglichen Voraussetzungen hierfür vorlagen (insoweit zutreffend OLG Düsseldorf, NZM 1998, 517) und ob darin im Hinblick auf die werkvertraglichen Pflichten eine Abnahme zu sehen ist (vgl. BayObLGZ 2003, 181, 186).
- OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch …
Gleichwohl kann ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Abberufungsverlangen bejaht werden, wenn dem Wohnungseigentümer die vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden kann, insbesondere weil in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse ein Mehrheitsbeschluss nicht zu erwarten ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163).Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
- OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
Stimmrecht des Wohnungseigentumsanwärters in der Eigentümerversammlung einer …
Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. Senat FGPrax 2000, 1i m.w.N. aus dem Schrifttum; BayObLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; KG FGPrax 2004, 112 = NZM 2004, 511; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163, Staudinger/Wenzel, BGB, 12 Aufl., § 43 Rn. 8;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., Anh. § 10 Rn.3ff.). - OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage
Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (…BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166). - OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
Berechtigung eines Wohnungseigentümers ausländischer Herkunft zur Errichtung …
Eine Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nur dann entbehrlich, wenn das Ergebnis von vornherein feststeht und ein Antrag auf Beschlussfassung daher eine bloße Förmlichkeit darstellte (OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 806f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 21 Rz. 90;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 21). - OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04
Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund
Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (…BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166). - LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 19 S 45/11
WEG-Versammlung: Verwalter muss eingeladen werden!
Dass die Verweigerung der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwalter einen Grund für seine sofortige Abberufung und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages darstellen kann, steht ebenfalls im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.1998, 3 Wx 345/97, NZM 1998, 517, vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.06.2002, V ZB 39/01, NJW 2002, 3240) und der Literatur (…Bub, a.a.O., Rn. 68b;… Elzer, a.a.O., Rn. 17). - OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02
Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers
2 Z 7/90">NJW 1990, 3216; ferner BayObLGZ 1991, 150, 152 = NJW-RR 1991, 997; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Bearbeitung, § 10 WEG, Rdnr. 11; MK/BGB-Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdnr. 24; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdnr. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., vor § 43 Rdnr. 5). - OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter …
Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152). - OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03
Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die …
- OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine …
- BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99
Verkehrssicherungspflichten des Hausverwalters und der Wohnungseigentümer
- OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
Entstehung einer werdenden
- BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 66/04
Wichtiger Grund und Rechtsschutzbedürfnis bei Abberufung des Verwalters
- OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - 3 Wx 204/03
Beschwerdebefugnis eines neu bestellten WEG -Verwalters und Voraussetzungen für …
- OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
Einzelner Wohnungseigentümer kann keine Ansprüche gegen den Verwalter geltend …